Ausbildungsreife

Die Überschrift könnte genauso gut lauten: Was erwartet die Wirtschaft von Bewerbern um einen Ausbildungsplatz? Dies kann nicht anhand der formalen Schulabschlüsse der Ausbildungsplatzbewerber festgemacht werden, denn diese sind im gesamtdeutschen Kontext, im Verlauf der Jahre hochwertiger geworden. Hammel  stellte fest, dass es keine allgemeingültige Definition zur Ausbildungsreife gibt und führt zahlreiche Publikationen an, die diese These belegen (vgl. Hammel 2009, S. 18). Ein Konsens unter Fachleuten besteht aber darin, dass unter Ausbildungsreife die Summe der Fähigkeiten und das allgemeine Werte- und Anstandsniveau gemeint ist, über welches Jugendliche zu Beginn einer Berufsausbildung verfügen sollen. Ausdrücklich nicht gemeint sind die während der Ausbildung zu erwerbenden und als Lernziel im Ausbildungsrahmenplan bzw. dessen Anlagen definierten Fähigkeiten. (vgl. Kloas 2006, S. 102)  Dies impliziert, dass die Ausbildungsreife berufsabhängig anders belegt sein kann. Im Allgemeinen wird der berufsbildabhängige Teil der Ausbildungsreife mit den Schlagwörtern Ausbildungsfähigkeit und/ oder Berufseignung überschrieben. Leider werden die drei Begriffe – fälschlicherweise – oft synonym verwendet, obwohl sie jeweils andere Dimensionen beschreiben. Verallgemeinert betrachtet gibt es eine hohe Schnittmenge an Basisanforderungen, die über alle Berufsgruppen gleich ist. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat – in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen – im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland einen Kriterienkatalog erarbeitet, der diese zentralen Basisfähigkeiten der Ausbildungsreife in verschiedenen Dimensionen darstellt und Indikatoren zur Messung benennt. (vgl. BA Publikation 2009, S. 20f.)

  • Schulische Basiskenntnisse (Recht)Schreiben, Lesen, mit Texten und Medien umgehen, Sprechen und Zuhören, Mathematische Grundkenntnisse, Wirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Psychologische Leistungsmerkmale Sprachbeherrschung, Rechnerisches Denken, Logisches Denken, Räumliches Vorstellungsvermögen, Merkfähigkeit, Bearbeitungsgeschwindigkeit, Befähigung zu Daueraufmerksamkeit
  • Physische Merkmale Altersgerechter Entwicklungsstand und gesundheitliche Voraussetzungen
  • Psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstorganisation/ Selbstständigkeit, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Umgangsformen, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit
  • Berufswahlfähigkeit Selbsteinschätzungs- und Informationskompetenz

Wenn man diese Kriterien anhand der gegebenen Indikatoren operationalisiert, kann im Auswahlprozess der Auszubildenden eine objektive Beurteilung von Basisfertigkeiten erfolgen. Beachtet werden muss aber, dass sich gerade Jugendliche und jungen Erwachsene in einer schnellen Entwicklungsdynamik befinden. Dies ist ein Kritikpunkt an dem Modell der statischen Ermittlung der Ausbildungsreife, der beachtet werden sollte.(vgl. Hammel 2009, S. 22)

Literatur

BA Publikation – „Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife“ (Internetversion). Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit (BA), Nürnberg (2009). Abgerufen am 05.02.2011.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Ausbildung/Kriterienkatalog-zur-Ausbildungsreife.pdf

Hammel, Petra: Mangelnde Ausbildungsreife bei Jugendlichen – Alarmsignal oder Ablenkungsmanöver? Eine kritische Auseinandersetzung über Definition, Sichtweisen und mögliche Wege durch Berufsvorbereitung. 1. Auflage. Diplomica Verlag, 8 2009, 78 Seiten, ISBN 9783836669894

Kloas, Peter-Werner: Ausbildungsreife – im Urteil von Fachleuten. in Berufliche
Rehabilitation, 20 2006, 101–109, ISSN 0931–8895

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